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   VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19   

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VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19 (https://dejure.org/2021,58772)
VG Halle, Entscheidung vom 03.08.2021 - 1 A 192/19 (https://dejure.org/2021,58772)
VG Halle, Entscheidung vom 03. August 2021 - 1 A 192/19 (https://dejure.org/2021,58772)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 S 1 VwRehaG, § 1 Abs 1 S 3 VwRehaG, § 1 Abs 2 VwRehaG, § 1 Abs 1a VwRehaG, § 1 Abs 8a VermG
    Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitation ist ausgeschlossen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.01.2014 - 3 B 4.13

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschluss der

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Das ist die eindeutige Aussage des § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG (vgl. (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4/13 -, Juris Rn. 4 m. w. N.).

    Damit bleibt es bei der durch § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG getroffenen Entscheidung, wonach die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausgeschlossen ist, wenn sie wegen eines solchen Eingriffs in Vermögenswerte begehrt wird, der vom Vermögensgesetz abschließend geregelt wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4.13 - ZOV 2014, 56 m.w.N. sowie Wysk, ZOV 2014, 126 ).

    "Der Senat hat in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG jede verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausgeschlossen ist, wenn sie wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte begehrt wird, der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfolgt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4.13 - ZOV 2014, 56 m.w.N. sowie Wysk, ZOV 2014, 126 ).

    Die Unterscheidung, ob der Zugriff auf einen Vermögenswert vorrangig gegen das Vermögen des Geschädigten oder gegen dessen Person gerichtet war, wäre für die Zuordnung einer Zugriffsmaßnahme nur dann von Bedeutung, wenn die Vermögensentziehung auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4/13 -, Juris Rn. 5), was hier aber nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08

    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Sie führten zur Begründung aus, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08) seien Ansprüche auf eine Rehabilitierung der Kreisverweisung nach § 1 a VwRehaG eröffnet worden.

    Denn mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22. April 1997, BTDrucks 13/7491 S. 12 f.) (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19).

    Dass diese diskriminierenden Maßnahmen als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich waren, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (3 B 167.02 -, Juris Rn. 15 und vom 27. Juni 2006 - 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 17).

    Keineswegs ist dazu, wie die Beschwerde vermuten möchte, die Entscheidung des Senats zur Möglichkeit der moralischen Rehabilitierung einer Kreisverweisung gemäß § 1a VwRehaG (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36) geeignet.

  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16

    Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Bei der Kreisverweisung handelt sich aber um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der dementsprechend auch vom Vermögensgesetz nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18/16 -, Juris Rn. 3).

    Allein die Enteignung selbst griff auf das Vermögen des Alteigentümers zu, bei dem die Rehabilitierung wegen des Anwendungsvorranges des Vermögensgesetzes aber ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - Juris Rn. 3 und Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Juni 2017 (8 B 64/16 -, Juris Rn. 8) auch nochmals bestätigt und wiederum ausgeführt, es handele sich bei der Kreisverweisung um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der nicht vom Vermögensgesetz erfasst werde.

  • BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16

    Rehabilitierung wegen Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Bei der Kreisverweisung handelt sich aber um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der dementsprechend auch vom Vermögensgesetz nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18/16 -, Juris Rn. 3).

    Allein die Enteignung selbst griff auf das Vermögen des Alteigentümers zu, bei dem die Rehabilitierung wegen des Anwendungsvorranges des Vermögensgesetzes aber ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - Juris Rn. 3 und Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18/16 -, Juris ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.01.2014 - 3 B 24.13

    Berufliche Rehabilitierung von Schülern

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Damit bleibt es bei der durch § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG getroffenen Entscheidung, wonach die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausgeschlossen ist, wenn sie wegen eines solchen Eingriffs in Vermögenswerte begehrt wird, der vom Vermögensgesetz abschließend geregelt wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4.13 - ZOV 2014, 56 m.w.N. sowie Wysk, ZOV 2014, 126 ).

    "Der Senat hat in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG jede verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausgeschlossen ist, wenn sie wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte begehrt wird, der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfolgt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4.13 - ZOV 2014, 56 m.w.N. sowie Wysk, ZOV 2014, 126 ).

  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Die Verfassungsmäßigkeit des Rehabilitierungsausschlusses habe das BVerfG bereits in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2003 (1 BvR 834/02) festgestellt.

    Maßgebend ist dabei die Erwägung, dass es dem Gesetzgeber mit § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG darum gegangen ist, sicherzustellen, dass der - verfassungsgemäße Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchstabe a Halbsatz 1 des Vermögensgesetzes (VermG) im Einzelfall nicht auf dem Wege über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung umgangen wird (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 1 BvR 834/02 -, Juris Rn. 8).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Dass diese diskriminierenden Maßnahmen als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich waren, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (3 B 167.02 -, Juris Rn. 15 und vom 27. Juni 2006 - 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 17).

    Durch die Gewährung von Ausgleichsleistungen kommt mittelbar zugleich zum Ausdruck, dass die Bundesrepublik Deutschland die besatzungsrechtlichen und besatzungshoheitlichen Enteignungen als großes Unrecht und daher als missbilligenswert ansieht; das stellt zugleich eine sog. moralische Rehabilitierung dar (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 3 B 188/05 -, Juris Rn. 12).

  • BVerwG, 16.10.2020 - 8 B 21.20

    Wiederaufgreifen eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens wegen

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwRehaG schließt Enteignungen im Rahmen der Bodenreform von einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung in verfassungsgemäßer Weise aus, weil diese Regelung insbesondere mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 8 B 21/20 -, Juris Rn. 6).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Diese Enteignungen sind im Hinblick auf das mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes unvereinbaren Zustandekommen und der Begleiterscheinungen sowie der Tragweite der eingetretenen Vermögensverluste im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes wieder gutzumachen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ; vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 103, 195 zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
    Diese Enteignungen sind im Hinblick auf das mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes unvereinbaren Zustandekommen und der Begleiterscheinungen sowie der Tragweite der eingetretenen Vermögensverluste im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes wieder gutzumachen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ; vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 103, 195 zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

  • BVerfG, 21.03.2001 - 1 BvR 2307/94

    Ablehnung einer Tatbestandsberichtigung bzgl Urteil zum Entschädigungs- und

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

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